ENROLMENT
- Ihre Anmeldung und Einstufungstest unter Beilage einer Anzahlung von Euro 450, müssen spätestens 3 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes bei BLS eingehen. Nach Empfang dieser Dokumente senden wir Ihnen per Post, Fax oder E-Mail Ihre Bestätigung.
- Für Kursteilnehmer unter 18 muss die elterliche Genehmigung ausgefüllt werden. Bitte geben Sie eine Kontaktadresse für den Notfall an, sowie die erlaubten Ausgangszeiten abends und die Genehmigung für einen chirurgischen Eingriff im Notfall
EINSCHREIBUNGSGEBÜHREN, KOSTEN FÜR WECHSEL (Kurs und Unterbringung)
- Die Einschreibungsgebühren, in Höhe von Euro 75, werden bei Stornierung des Aufenthaltes nicht zurückgezahlt..
- Ein Teilnehmer, der den von ihm gewählten Programmtyp oder Unterbringung weniger als 2 Wochen vor seiner Ankunft in BLS oder während seines Aufenthalts ändert, muss einen Betrag von Euro 75 für zusätzliche Verwaltungskosten entrichten.
VISUM
- Teilnehmer aus Nicht-EU-Staaten, die mehr als 3 Monate in Frankreich studieren wollen, sind visumpflichtig. Sie müssen einen Visumantrag für einen langfristigen Aufenthalt bei der französischen Auslandvertretung (Botschaft oder Konsulat) in ihrem Wohnland stellen.
- Nach Empfang des Anmeldungsscheins und der entsprechenden Anzahlung – in besonderen Fällen muss der Gesamtbetrag vor der Ankunft bezahlt worden -, schickt BLS eine Anmelde- und Wohnbescheinigung, die zur Erteilung des Visums notwendig ist.
- Falls der Teilnehmer kein Visum erhält, wird ihm gegen Vorlage des Bescheids der französischen Botschaft die Anzahlung abzüglich Euro 75 Bearbeitungsgebühren zurückerstattet.
BEZAHLUNG
- Der Restbetrag ist gleich am ersten Tag in der Schule zu entrichten.
- Sollten wir einen Anmeldungsschein weniger als 3 Wochen vor Ihrer Ankunft erhalten, schicken Sie bitte gleich die komplette Bezahlung des Aufenthalts mit.
- Die Bezahlung erfolgt in Euro anhand folgender Zahlungsmittel:
• Kreditkarten: VISA, MasterCard (die Transaktionen können telefonisch erfolgen) + 1% Verarbeitungsgebühr
• Scheck, Reisescheck, Euroscheck.
• Banküberweisung (unbedingt Namen des Teilnehmers angeben) : Bitte fügen Sie Euro 20 zur Deckung der Bankspesen hinzu. - Wichtig : Name und Aufenthaltsdauer des Teilnehmers sind genau anzugeben.
VERSICHERUNG
- Vor seinem Aufenthalt bei BLS muss jeder Student eine Versicherung ab-schließen, die Haftpflicht, Krankheit, Unfall, Rückführung ins Heimatland, Rückzahlung der Kurs- und Aufenthaltkosten im Fall einer aus ernsthaften Gründen vorzeitigen Rückkehr, Diebstahl und Verlust seiner persönlichen Effekten deckt.
- BLS übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Diebstähle, Verluste oder Schäden an persönlichen Effekten der Teilnehmer.
STORNIERUNG
- Stornogebühren:
• Mehr als 4 Wochen vor Ihrer Ankunft: 75 Euro
• Zwischen 2 und 4 Wochen vor Ihrer Ankunft: 225 Euro
• Weniger als 2 Wochen vor Ihrer Ankunft: Anzahlung von 450 Euro - BLS behält sich das Recht vor, einen Kurs wegen unzureichender Teilnehmerzahl zu stornieren. Kann keine Einigung über ein Ersatzdatum erzielt werden, zahlt BLS die Gebühren in voller Höhe zurück.
- Ohne vorherige Zustimmung der Schulleitung erfolgt keine Rückerstattung eines angefangenen, aber nicht beendeten Aufenthalts.
- Bei vorzeitigem Verlassen der BLS-Residenz, eines Hotels oder einer Gastfamilie berechnet BLS die volle Woche Aufenthalt.
HAFTUNG FÜR MINDERJÄHRIGE TEILNEHMER
- BLS haftet nicht bei Unfällen außerhalb der Schule.
- BLS haftet nicht für alle Handlungen eines minderjährigen Teilnehmers, sondern nur für Handlungen während der Zeit, in der der Teilnehmer unter der tatsächlichen Aufsicht der Schule entsprechend der Bestimmungen des Artikels 1384, Abs. 1 des französischen bürgerlichen Gesetzbuchs steht.
- Bei Fernbleiben des Teilnehmers vom Unterricht und vom pädagogischen Begleitprogramm haftet BLS nicht für die Folgen des Verhaltens des Teilnehmers.
- Außerhalb des Schulgebäudes und des pädagogischen Begleitprogramms von BLS haften die Eltern voll für den Teilnehmer.
- Die Gastfamilie haftet nicht für den minderjährigen Teilnehmer während der Zeit, die er bei ihr wohnt..
- Während der von den Eltern erlaubten Ausgangszeiten und während der bei der Gastfamilie verbrachten Zeit haften die Eltern voll für den Teilnehmer.
- Es ist nicht Aufgabe der Gastfamilie, sich um die Erziehung oder Überwachung des minderjährigen Teilnehmers zu kümmern, sondern nur ihn unterzubringen, ihn zu verpflegen und zum guten Verlauf des Aufenthaltes beizutragen.
- Das elterliche Sorgerecht wird nicht auf die Gastfamilie übertragen. Trotz der vorübergehenden Entfernung des minderjährigen Teilnehmers vom Familienwohnsitz bleibt die Existenz eines gemeinsamen Wohnsitz im rechtlichen Sinne bestehen
- Entsprechend der Bestimmungen des Artikels 1384, Abs. 4 des französischen bürgerlichen Gesetzbuchs haften allein die Eltern für ihr Kind, wenn es nicht unter der ausdrücklichen Aufsicht von BLS steht.
BLS HAUSORDNUNG
- Allgemeines - Mit Ihrer Anmeldung bei BLS verpflichten Sie sich, die Hausordnung der Schule einzuhalten. Deshalb behält sich BLS das Recht vor, einen Teilnehmer wegen wiederholter Verstöße gegen die Hausordnung und wegen gemeinschaftsschädigendem Verhalten nach vorheriger Abmahnung und Information der Eltern aus der Schule zu verweisen.
- Pünktlichkeit - Die Teilnehmer haben die Kurszeiten einzuhalten, die in der Schule angeschlagen sind, um den Ablauf der Kurse nicht zu stören. Teilnehmer, die mehr als 15 Minuten zu spät kommen, dürfen mit Einverständnis des Lehrers erst nach der Pause am Kurs teilnehmen.
- Im Falle von Abwesenheit werden verpasste Kurse nicht nachgeholt.
- Bei wiederholter Abwesenheit oder vorzeitigem Abbruch kann eine Rückerstattung oder ein Ersatz nur gegen Vorlage von Nachweisen für berechtigtes Fehlen (ärztliches Attest) erfolgen.
- Haftung - Die Haftung von BLS erstreckt sich nicht auf alle Handlungen eines minderjährigen Teilnehmers, sondern nur auf die Zeit, während der dieser Teilnehmer in der Obhut der Schule steht, deren Aufgabe die Organisation, die Lenkung und die Kontrolle der Aktivitäten des Minderjährigen ist.
- Bleibt der Teilnehmer den Kursen und anderen Aktivitäten fern, haftet BLS nicht für die Folgen, die sich aus dem Verhalten des Teilnehmers ergeben.
- Außerhalb der Schulgebäude und außerhalb der
von BLS organisierten sportlichen und kulturellen Aktivitäten
haften die Eltern für ihre Kinder.

